Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb Blogger auch in diesem Massenmedium mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie in einem ihrer Beiträge die Grenze der Meinungsfreiheit überschreiten. Doch viele Nichtjuristen wissen nicht, wie die aktuelle Rechtssprechung lautet.
Man ist sich als Laie womöglich über Begriffe wie Persönlichkeitsrecht, Beleidigung oder Verleumdung bewusst, aber wo genau eine strafbare Handlung anfängt, wissen die meisten Internetuser vermutlich nicht.
Unter Umständen befürchten insbesondere Blogger, dass sie für Artikel, in denen sie zum Beispiel Politiker kritisieren und ihre persönliche Meinung äußern, rechtlich belangt werden können. Wird jemand für eine verbale Äußerung im Internet zur Verantwortung gezogen, beruft er sich meist auf Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wie Artikel 5, Absatz 2 jedoch zeigt, gibt es rechtliche Grenzen beim Grundrecht auf Meinungsäußerung. In einem Interview mit Michael Terhaag , Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz, versucht Affiliate Deals eine rechtliche Auseinandersetzung zum Thema zu präsentieren, um Blogger über mögliche strafrechtliche Konsequenzen ihrer Artikel zu informieren.
Michael Terhaag ist ein angesehener Experte auf dem Gebiet des Onlinerechts – bekannt aus öffentlichen Aufritten im Fernsehen, beispielsweise beim Magazin “Planetopia” von Sat. 1 oder bei Nachrichtensendern wie n-tv, N24 und Phoenix. Zudem schreibt der Rechtsanwalt seit 2005 für den Berliner Tagesspiegel über aktuelle Themen zum Internetrecht und bringt zahlreiche Fachveröffentlichungen und Bücher heraus.
Hallo Herr Terhaag,
vielen Dank, dass Sie sich für ein Interview zum Thema “Grenzen der Meinungsäußerung im Internet” bereit erklärt haben.
1. Wann und wie darf ein Blogger über andere Personen schreiben, sprich inwieweit sichert Artikel 5 des Grundgesetzes Bloggern für ihre Artikel ab und wo liegen die Grenzen der freien Meinungsäußerung?
In diesem Zusammenhang ist zunächst einmal zwingend zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Tatsachenäußerungen haben einen sogenannten beweisbaren Tatsachenkern, d.h. sie sind objektive Beschreibungen bei denen man überprüfen kann, ob diese wahr oder unwahr sind.
Bei Tatsachenbehauptungen sollte man sich natürlich tunlichst ausschließlich auf wahre Beschreibungen beschränken die man im Notfall auch selbst beweisen kann.
Meinungsäußerungen hingegen haben sozusagen einen subjektiven Kern, d.h. schreiben ein eigenes Werturteil, was der eine vielleicht so teilt und der andere auch eben nicht.
Bei den Meinungsäußerungen gilt eben die grundsätzlich gewährte Meinungsfreiheit, d.h. jeder hat das Recht seine eigene zu jeder Zeit und grundsätzlich auch an jeder Stelle frei zu verbreiten. Hierbei ist allerdings wichtig, dass man nicht die Grenze zur Beleidigung überschreitet, d.h. jede Art von Beschimpfungen, Kraftausdrücke und ähnliches sind tunlichst zu vermeiden. Im Übrigen gibt es noch die sogenannte unzulässige Schmähkritik.
Eine solche liegt immer dann vor, wenn man zwar ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen und noch zulässige Meinungsäußerungen verbreitet, einen Beitrag aber insgesamt und erkennbar ohne jeden Sachbezug ausschließlich den Sinn und Zweck hat, eine dritte Person in der Öffentlichkeit herunterzumachen und zu diskreditieren.
Die Praxis zeigt, dass die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen teilweise doch vergleichsweise schwierig zu ziehen sind. Insofern ist bei öffentlichen Äußerungen und Beiträgen tatsächlich immer Vorsicht geboten.
2. Welche Konsequenzen drohen Bloggern bei Verstößen?
Schlägt ein Blogger im Internet über die Strenge, drohen in erster Linie Abmahnungen von den Betroffenen. Dies bedeutet, dass man zivilrechtlich von einem Verletzten zum einen auf Unterlassung und zum anderen unter Umständen sogar auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
In wenigen Ausnahmefällen kommt bei öffentlichen Diskreditierungen sogar zusätzlich ein Schmerzensgeldanspruch des Verletzten in Betracht. Daneben wäre es bei besonders krassen Verstößen ohne weiteres auch möglich, dass man sich einem Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung ausgesetzt sieht.
In der Praxis kommt es hierbei allerdings wirklich nur bei ganz extremen Verstößen tatsächlich zu handfestem Ärger.
3. Was müssen Blogger bei der Einbindung von Bildern und Texten anderer Personen auf ihrer Webseite beachten, damit sie auf der sicheren Seite sind?
Grundsätzlich gilt, dass man wirklich nur sicher sein kann, wenn man alle Texte und Bilder auf seiner Internetseite selbst gemacht hat und bei den Bildern sicher ist, dass auch die abgebildeten Personen mit der derartigen Veröffentlichung einverstanden sind.
Wenn man Texte und/oder Bilder Dritter verwendet, sollte man tunlichst und auch schriftlich sich von den Autoren, Fotografen und abgelichteten Personen eine schriftliche Einwilligung für eine solche Veröffentlichung holen, wenn man denn nun wirklich auf Nummer sicher gehen will.
4. Viele schreiben auf ihrer Website gerne über Produkte anderer Anbieter. Wo ist die Trennlinie zwischen redaktionellem Inhalt und Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken? Was sollen Blogger unbedingt beachten?
Grundsätzlich ist die sog. verschleierte Werbung unbedingt zu vermeiden. Das bedeutet, dass für den Fall, dass man z.B. Geld von Dritten und/oder auch nur die getesteten Produkte geschenkt bekommt, tut man daran, hierauf klar und deutlich hinzuweisen.
Sollte man die Produkte selbst erworben haben und auch nicht gesponsert werden, braucht man solche Hinweise natürlich nicht zu machen und kann völlig frei auch sehr positiv über Produkte berichten. Konkrete Werbung und auch Werbebanner sollten immer als solches gekennzeichnet bzw. sofort erkennbar sein.