Lexikon

Impressum


Definition

Unter dem Begriff Impressum versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen. Diese enthält Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion. Die Bezeichnung Impressum kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „hineindrücken“. Der Ursprung des Impressums liegt im Verlags- und Zeitungswesen.

Funktionsweise

§ 5 TMG regelt, für wen die Impressumspflicht gilt. Allgemein kann gesagt werden, dass alle Anbieter einer Internetseite ein Impressum aufführen müssen, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Es gilt also immer dann, wenn Inhalte, Waren oder Leistungen auf einer Webseite üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. In jedem Fall wird aber auch allen anderen Betreibern einer Webseite dazu geraten, ein Impressum zu erstellen. Dies macht auf User meist einen seriösen und vertrauenswürdigen Eindruck.

Zu den Pflichtangaben in einem Impressum gehören:

  • der Name (der Nachname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname)
  • die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort – kein Postfach) des Anbieters

Die erweiterte Informationspflicht, die für geschäftsmäßige Telemedien gilt (ja, damit ist z. B. Ihr Shop gemeint), beinhaltet weitere Angaben wie:

  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Rechtsform
  • Umsatz-Identifikationsnummer

Wenn es sich bei dem Betreiber der Webseite nicht um eine natürliche Person, also eine Privatperson, Freiberufler oder einen Einzelkaufmann/-frau, sondern um eine juristische Person (GmbH, OHG, AG, eingetragener Verein etc.) handelt, sind zusätzlich die Vertretungsberechtigten aufzuführen.

Rein private Webseiten unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Impressumspflicht, allerdings sind auch hier Name und Anschrift des Anbieters zu veröffentlichen sowie ggf. die Anforderungen an eine Datenschutzerklärung zu beachten, sobald die Inhalte der Webseite frei zugänglich und für jeden einsehbar sind.

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