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betrugsmaschen

Die häufigsten Betrugsmaschen im Affiliate Marketing


Schon der römische Dichter Horaz erkannte die Macht des Geldes in seinem Zitat: “Wo sich das Geld mehrt, folgt die Sorge nach”. Also ist es nur logisch, dass leichtes Geld verdienen im Internet Platz für kriminelle Machenschaften bietet.

Im Affiliate Marketing bezahlen Unternehmen Werbepartner für die Vermittlung von Kunden. Beim erfolgreichen Abschluss des Kunden, wie beispielsweise ein getätigter Kauf im Online Shop über den Partner, erhält der Affiliate eine Provision ausgezahlt – eine Win-Win-Situation sowohl für den Händler als auch für den Werbepartner.

Betrugsmöglichkeiten werden auf beiden Seiten dokumentiert. Affiliates beklagen intransparente Provisionsauszahlungen, während Advertiser nicht selten mit hinterlistigen Manipulationen seitens der Affiliates konfrontiert sind. In beiden Fällen geht es um Geldverluste aufgrund einer unzuverlässigen Partnerschaft.

Der folgende Artikel beschäftigt sich näher mit vier bekannten Betrugsmöglichkeiten im Affiliate Marketing von Seiten der Affiliates. Zusätzlich wird die rechtliche Situation in Deutschland beleuchtet, um Online-Händlern den juristischen Rahmen in Bezug auf ihre Verantwortlichkeit darzulegen.

Hoher Stellenwert des Internets als Werbemedium

Das Internet ist im Jahr 2013 mit 25,5 Prozent des Nettowerbekuchens das zweitstärkste Werbemedium nach dem Fernsehen (28,4 Prozent) und vor Tageszeitungen (20,2 Prozent).

Nettowerbekuchen

Der aktuellste OVK Online-Report stellte für 2014 eine Umsatzprognose für das Nettovolumen digitaler Display-Werbung, Online und Mobile, vor, das sich auf insgesamt 1,41 Milliarden Euro belief – ein Zuwachs von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2013 (1,32 Milliarden Euro).

Obwohl im Bericht der Anteil von Affiliate Marketing am Werbekuchen nicht untersucht wurde, wird mit Sicherheit auch dieser Branchenzweig im Online Marketing vom Trend profitieren. Als zusätzliche Werbekraft für Merchants ergeben sich dennoch auch zahlreiche Risiken für Online-Händler.

Immer wieder liest man von Berichten, die ein Kriminalitätsproblem in der Affiliate Branche thematisieren. So können Affiliates gewisse Gelegenheitsstrukturen trotz nicht erbrachter Leistungen ausnutzen, um Provisionen zu erschleichen.

Eine Analyse von iBusiness ergibt, dass etwa jeder siebte Euro in schwarze Kassen wandert, der im Affiliate-Segment umgesetzt wird (Stand: 2012). Hochgerechnet schätzt das Online Magazin einen durch Affiliate-Fraud verursachten wirtschaftlichen Schaden in Deutschland auf etwa 82 Millionen Euro im Jahr. Die Summe sollen Online-Firmen Affiliates auszahlen, die illegalerweise ihren Partner um Provisionen betrügen. Neben hohen Geldverlusten können zwielichtige Affiliates zudem das Image der Advertiser extrem schaden.

Welche Vorgehensweisen für das Erschleichen von Geld sind besonders beliebt?

Betrugsmöglichkeiten im Affiliate Marketing

1. Cookie-Dropping als Blackhat-Methode

Letztes Jahr berichtete Affiliate Deals über den Fall Shawn Hogan als einer der bis heute bekanntesten Affiliate Betrüger. Im Mai 2014 wurde der zu diesem Zeitpunkt größte Affiliate vom eBay-Partnerprogramm und zweitgrößte von Google AdSense wegen Betruges in Höhe von 28 Millionen US Dollar (etwa 20 Millionen Euro) zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Betrüger 25.000 US Dollar (etwa 22.100 Euro) Strafe zahlen und bleibt drei Jahre nach Haftentlassung auf Bewährung.

Mithilfe des “Cookie-Dropping-Prinzips” hat Hogan jeden Besucher seiner Webseiten heimlich eBay-Cookies (View-Cookies) im Browser hinterlegt, ohne dass dieser auf ein eBay-Werbemittel geklickt hätte (Klick-Cookie). Mit der Methode wurden dem Affiliate zu Unrecht Provisionen ausgezahlt, wenn der unwissende Nutzer einen erfolgreichen Abschluss beim Internetauktionshaus tätigte – ohne einen aktiven Klick auf das entsprechende Werbemittel. Sprich: Der Affiliate erhielt eine Provision für eine Werbeleistung, die er nie erbracht hat – effektiv, aber im Affiliate Marketing verboten.

Tipps für Merchants:

  • regelmäßige Kontrolle des Netzwerk-Accounts
  • Einsatz einer Cookie-Weiche/Trackingweiche

2. Fake-Bestellungen als Affiliate-Betrug

Bei Fake-Bestellungen handelt es sich um Bestellungen unter Angabe falscher Daten, die über den Affiliate gesteuert werden. Als Zahlungsart wird dabei die Versandart “Nachnahme” ausgewählt. Aufgrund der falschen Adresse kann die Ware nicht ausgeliefert werden und der Online-Händler bleibt auf den Versandkosten sitzen.

Der Affiliate will sich mit dieser Betrugsmethode für die vermeintliche Vermittlung des Kunden eine Provision erschleichen. Häufig werden auch reale Adressen aus dem Telefonbuch genutzt und Programme zur Anonymisierung der IP-Adresse eingesetzt. Die bestellte Ware geht beim Online-Händler als Retoure zurück.

Oftmals fehlt dem Merchant die Verbindung zwischen dem Warenwirtschaftssystem und Affiliate-Netzwerk, sodass die Bestellung nicht auf Korrektheit überprüft werden kann. Nichtsdestotrotz sind Fake-Bestellungen in vielen Fällen leicht nachvollziehbar, da sie über einen bestimmten Affiliate mit seiner individuellen Affiliate ID abgewickelt werden.

Zwar gibt es Möglichkeiten, Fake-Bestellungen zu unterbinden, aber letztendlich würden die Online-Händler mit bestimmten Präventionsmaßnahmen Nachteile erwirken. So führt beispielsweise das Versenden von Waren nur gegen Vorkasse zu einer Einschränkung der Zahlungsmöglichkeiten und könnte weniger Bestellungen und den Verlust von Kunden hervorrufen. Verifikationsverfahren wie ein Adressprüfungssystem bieten keinen hundertprozentigen Schutz und sind in der Regel kostenintensiv und lückenhaft. Kriminelle Affiliates können den Sicherheitsmechanismus leicht umgehen.

Tipps für Merchants:

  • (Automatisierter) Abgleich der Bestellungen aus den Affiliate-Netzwerken mit dem Warenwirtschaftssystem zur Identifizierung und ggf. Stornierung nicht zustande gekommener Bestellung in den Netzwerken
  • manueller Abgleich bei Bestellungen mit einem hohen Warenkorbwert
  • stichprobenartige Kontrolle bei Nachnahmebestellungen
  • Erstattung einer Strafanzeige bei Betrug, zum Beispiel Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß §§ 267 ff. StGB

3. SEA Ad Hijacking als “Entführung von Online Kunden”

Ad Hijacking ist eine besonders agressive Form des Brand Biddings. Als Ad Hijacking wird das bewusste Manipulieren von Werbeanzeigen in Suchmaschinen durch Affiliates bezeichnet.

Die Google AdWord Anzeigen von meist sehr bekannten Unternehmen wie Amazon werden exakt kopiert (inkl. Anzeigen URL), wobei das Unternehmensgebot mindestens um 1 Cent überboten werden muss, da so die Affiliate-Anzeige mit einem höheren CPC-Gebot die Originalanzeige aus den Suchergebnissen verdrängt.

Beispiel: Google AdWords Werbeanzeige von Amazon

google-adwords-amazon.jpg

Sobald der Kunde beispielsweise “Amazon” googelt und ungeahnt auf die kopierte Werbeanzeige klickt, wird er auf die Merchant Webseite weitergeleitet. Der Affiliate setzt dem User mit der Einbindung seiner individuellen Partnernummer einen Cookie und erhält eine Provision für eine erfolgreiche Vermittlung (z.B. Online Einkauf), obwohl er keinen Verdienst am entstandenen Kontakt geleistet hat. Er profitiert lediglich von der Bekanntheit und Attraktivität der Marke.

Dabei gehen Betrüger äußert raffiniert vor, um nicht in das Sichtfeld der Unternehmen zu geraten. Die kopierten Werbeanzeigen werden beispielsweise nicht in der Stadt des Unternehmens angezeigt und außerhalb der Bürozeiten online gestellt.

ad-hijacking-amazon.jpg

Mit der Zeit sind vor allem große Firmen auf die Betrugsmethode aufmerksam geworden, was das gezielte Erschleichen einer Provision über diesen Weg sehr erschwert.

Tipps für Merchants:

  • regelmäßige Kontrolle mithilfe von automatisierten Monitoring-Tools, zum Beispiel Xamine, SEM-Scout oder Ad-Police
  • Verbot von SEA-Aktivitäten in den Affiliate-Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms

4. Affiliate Hopping als betrügerischer Provisionstrick

Als Affiliate-Hopping bezeichnet man eine Betrugsmethode, bei der der Affiliate für ein Werbemittel auf mehrere Affiliate Netzwerke verlinkt, sodass die Provision bei erfolgreichem Abschluss mehrfach ausgezahlt wird.

Das funktioniert, wenn der Merchant sein Partnerprogramm über mehrere Affiliate Netzwerke bewirbt.

Ein anschauliches Beispiel:

Partnerprogramm xy bewirbt sein Partnerprogramm über die Affiliate Netzwerke affilinet, zanox und retailerweb.net. Der Affiliate registriert sich bei allen Netzwerken als Publisher. Er baut das Werbemittel von Partnerprogramm xy auf seiner Webseite ein und verlinkt die Anzeige so, dass bei einem Klick darauf von allen drei Netzwerken ein Cookie mit der Publisher ID im Browser des Users hinterlegt wird. Kauft der User im Online Shop von Partnerprogramm xy ein, werden alle Cookies ausgelesen und die Bestellung wird an alle drei Netzwerke übermittelt. Stellt Partnerprogramm xy keine Nachprüfung der Transaktion an, erhält der Affiliate die Provision für einen Kaufabschluss dreifach.

Tipps für Merchants:

  • Einbau technischer Vorkehrungen (Cookie-Weiche/Trackingweiche etc.)
  • netzwerkübergreifender Abgleich der Transaktionen vor Freigabe der Provision, zum Beispiel Bestellungen am gleichen Tag zur selben Uhrzeit mit identischem Warenkorb
  • Einrichtung eines Inhouse-Partnerprogrammes (besonders bei großen Unternehmen)

Merchants als Verantwortliche für kriminelle Affiliates

Merchants können in doppelter Weise Schaden von betrügerischen Affiliates erleiden. Einmal direkten Schaden, beispielsweise aufgrund der beschriebenen Betrugsmöglichkeiten oder als Verantwortliche für Verstöße ihrer Partner. Nicht selten begehen Affiliates Rechtsverletzungen, insbesondere Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht, für die der Merchant zur Verantwortung gezogen werden kann.

Das Risiko entsteht für den Merchant, wenn der Affiliate von ihm erstellte Werbemittel rechtswidrig einsetzt, zum Beispiel Spam-Mails mit dem Werbemittel des Händlers versendet oder das Werbemittel auf eine Webseite stellt, die rechtswidrige Inhalte einschließt.

Die sogenannte Störerhaftung in Deutschland besagt, dass der Merchant für die Inhalte seiner Werbemittel verantwortlich ist und für die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften Sorge zu tragen hat. Obwohl die Rechtssprechung nicht einheitlich ist, muss er unter Umständen für Rechtsverstöße seiner Partner haften (Vgl. § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). Verlässt der Affiliate den Rahmen der vertraglichen Beziehung zum Merchant ohne dessen Kenntnis, ist eine Haftung für etwaige Rechtsverstöße unwahrscheinlich.

Aus diesem Grund sollte der Händler seine Partner über mögliche Rechtsverstöße informieren und sie auffordern, das geltende Recht zu beachten. Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs sollten Sanktionsmaßnahmen gegen unverantwortliche Affiliates vorgenommen werden – von Ermahnungen über Publisher-Stornierungen bis hin zu Vertragsstrafen, zivil- und strafrechtliche Verfolgungen (siehe Shawn Hogan) und Kündigung der Partnerschaft.