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Antrag auf Entfernung aus den Google Suchergebnissen: So funktioniert´s!


Letzten Monat fällte der EuGH ein Urteil zum Recht auf Vergessenwerden – eine entscheidende Veränderung für Suchmaschinenanbieter wie Google.

Mit dem Urteil wird bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen. Als Grund für einen Antrag gelten besondere Umstände des Einzelfalls wie veraltete Informationen, die nicht mehr ihren Zweck erfüllen.

Google reagierte mit einem neuen Antragsformular auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und bei der Bearbeitung festgestellt, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen über den Antragsteller enthalten und ob ein öffentliches Interesse an den beanstandeten Informationen besteht (z.B. Betrufsfälle, strafrechtliche Verurteilungen etc.)

Wie funktioniert der Google Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen

Der Antrag

Das Formular findest Du hier .

Folgende Schritte für das Ausfüllen des Antrags musst Du befolgen:

  1. Land auswählen, dessen Gesetze auf Deinen Antrag anwendbar sind
  2. Vollständigen Namen angeben
  3. Kontakt-E-Mail-Adresse eingeben
  4. URL(s) hinzufügen, deren Entfernung Du beantragst ggf. mit Begründung
  5. Lesbare Kopie eines gültigen Lichtbildausweises hochladen
  6. Kontrollkästchen zur Bestätigung aktivieren
  7. Datum und “Unterschrift” angeben

Nach der Eingabe erhälst Du eine E-Mail von Google, die Deinen Antrag bei einem vollständig ausgefülltem Formular bestätigt. Deine Anfrage befindet sich nun in der Warteschlange und wird anschließend bearbeitet.

Laut Search Engine Land gibt es zukünftig ein eigenständiges Google Team für derartige Anfragen, die Anträge prüfen und bearbeiten.

Wie es nach einem erfolgreichen Antrag weitergeht

Falls Google Deinen Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen genehmigt, solltest Du Folgendes wissen:

  1. URL Entfernung nur für Google EU-Versionen

    Dein Antrag wird nur innerhalb der EU, sprich für Google EU-Versionen entfernt. Das heißt, wenn Du einen erfolgreichen Löschantrag für Deutschland stellst, wird die URL für Google Deutschland, Google Spanien oder Google Frankreich (Alle Google Versionen der EU Mitgliedsstaaten) entfernt.

    Für andere Google-Versionen, wie beispielsweise Google US, ist die URL noch sichtbar.

  2. URL Entfernung wird in den Suchergebnissen bekanntgegeben

    Nach einem erfolgreichen Antrag wird die URL zwar “vergessen”, aber Google gibt in einer Notiz bekannt, dass an dieser Stelle ein Suchergebnis entfernt wurde, in etwa: “als Antwort auf eine Beschwerde, haben wir auf dieser Seite ein Ergebnis entfernt”.

Info: Wenn Google Deinen Antrag ablehnt, kannst Du dich an einen zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, der sich in den Konflikt einschalten darf.

Interessante Fakten zum Antrag auf “Vergessenwerden”

Zahlen

Unter den Anfragen von Google UK und Google Irland sind die meistgenannten Gründe zur Entfernung der URL aus den Suchergebnissen:

  • 31 Prozent Betrug und “Scam”-Vorfälle
  • 20 Prozent Verhaftungen von gewalttätigen Verbrechen
  • 12 Prozent Verhaftungen wegen Kinderpornografie

Vor allem Deutschland ist ganz vorn, wenn es darum geht Löschanfragen zu stellen:

  • 40 Prozent Deutschland (ca. 80 Millionen Einwohner, bevölkerungsreichstes Land der EU)
  • 14 Prozent Spanien
  • 13 Prozent UK
  • 3 Prozent Italien
  • 2 Prozent Frankreich (ca. 67 Millionen Einwohner, zweitbevölkerungsreichstes Land der EU)

Obwohl Deutschland das Land mit den meisten Einwohnern in der EU ist, wird im Vergleich mit Frankreich deutlich, dass noch andere Gründe für die hohe Antragsquote mitspielen über die man vermutlich nur spekulieren kann.

Wäre ein ausgeprägter Sinn für datenschutzrechtliche Angelegenheiten womöglich denkbar? Dass sich in Deutschland mehr Kriminelle “ertappt” fühlen und dagegen vorgehen wollen, ist kaum begründet. Hier liegen (noch) keine empirischen Studien vor, die das Antragsverhalten der einzelnen EU-Länder analysieren und vergleichen.

Online Service für Anträge auf “Vergessenwerden” von Google

Als Antwort auf das EuGH-Urteil hat das Portal “ Reputation VIP ”, eine Agentur für Online Reputation, einen neuen Online Service “ Forget.me ” gelauncht. Dieser wurde dafür konzipiert, um einen effizienten Google Löschantrag zu stellen. Als Mittelmann zwischen dem Antragsteller und Google will Forget.me den Ablauf des Antragsprozesses vereinfachen.

Derzeit ist die Webseite auf Englisch und Französisch verfügbar. Der Service ist in der “Start-Up-Phase” noch kostenlos, soll aber zukünftig gebührenpflichtig werden

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Suchmaschinen Bing und Yahoo

Das EuGH-Urteil zählt nicht nur für die Suchmaschine Google. Jede Suchmaschine, die einen Sitz in einem oder mehreren EU-Ländern hat, muss sich dem Urteil fügen. Daher sind Bing und Yahoo ebenfalls dazu verpflichtet, die Richtlinien für einen Antrag auf “Vergessenwerden” umzusetzen.