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Symbolbild Like Facebook

Was Du unbedingt über Facebook und seine Bildrechte wissen musst

Facebook und seine Bildrechte. Sie sollte man nicht unterschätzen. Inzwischen ist es zur Gewohnheit geworden, Bilder bei Facebook einfach hochzuladen. Dies kann aber ein Problem werden, sobald man die Bilderrechte von Facebook verletzt. Deshalb zeigen wir Dir, was in Sachen Bilderrechten bei Facebook erlaubt ist und was nicht.


Facebooks Rechte selbst an den Bildern sind sehr allgemein gehalten und undefiniert. Facebook erklärt, dass Du die Urheberrechte an Deinen Bildern behältst. Allerdings gewährleistest Du dem sozialen Netzwerk mit dem Hochladen Deiner Fotos, Videos, etc. eine Lizenz, diesen Inhalt nutzen zu dürfen.

Dein Facebook Profil

Ob beim Profilbild oder Titelbild: Du musst die Urheberrechte dieses Bildes besitzen. Also entweder Du machst die Fotos selbst oder Du hast Dir die Rechte an dem Foto gekauft.

Diese Rechte erwirbst Du durch den Kauf dieses Bildes oder Du bereicherst Dich an Seiten, die eine Creative Common Lizenz aufweisen. Das heißt, diese Fotos auf den Webseiten sind urheberrechtsfrei. Falls Du urheberrechtsfreie Bilder suchst, kannst Du unseren Artikel “Deinen Blog mit Bildern schmücken: 9 Webseiten zum Downloaden von (kostenlosen) Bildern” durchstöbern. Zum Beispiel von Fotolia. In unserem Artikel thematisieren wir speziell alles über die Plattform.

Fremde Bilder auf Facebook verwenden

Teilen ist schon zu einer ganz normalen Gewohnheit bei Facebook geworden. Allerdings sollte man beim Teilen eines Bildes die Gewissheit haben, dass das Bild auch den Rechten entsprechend im Netz verbreitet wurde. Urheber- und Markenrecht des Bildes müssen gewährleistet sein. Andernfalls machst Du Dich durch nur einen Klick strafbar.

Allgemein ist Vorsicht bei fremden Bildern geboten. Hier muss der Urheber bei Veröffentlichung der Bilder um Erlaubnis gefragt werden.

Viele von diesen Bestimmungen nimmt man als Facebook-Nutzer gar nicht wahr, denn bei der Registrierung von den Allgemeinen Geschäftbedingungen von Facebook willigt man diese Bilderrechte automatisch mit ein.

Du musst immer die Rechte an dem veröffentlichten Bild besitzen!

Zudem muss man vorsichtig sein, dass auf den Fotos keine Logos oder Firmenschriftzüge zu finden sind. Auch bei Veröffentlichung von Bildern, auf denen man andere Menschen sieht, sollte man diese vorher nach ihrer Einwilligung fragen oder sie verpixeln (Recht am eigenen Bild).

Bilder bei Facebook hochladen

Tipps zum Bilder verwenden auf Facebook

1. Die Sache mit Kunstwerken

Die Rechtsgegebenheiten bei Kunstwerken sind schwierig zu definieren. Eines ist bei Facebook allerdings sicher: Fremde Kunstwerke dürfen nicht öffentlich verwertet werden.

2. Die Sache mit Bauwerken

Bauwerke sind urheberrechtlich geschützt. Fotos vom Eifelturm, dem Brandenburger Tor oder historischen Pyramiden fallen unter die sogenannte Panoramafreiheit. Als Fotograf darf man sich auf dieses Gesetz berufen. Alles, das man im öffentlichen Raum fotografieren darf, darf auch verwertet werden. Allerdings gab es schon viel Diskussionen um die Panoramafreiheit in den letzten Jahren, was sogar bis zum EU-Parlament reichte. Hier solltest Du Dich stets über aktuelle Gesetze informieren.

3. Die Sache mit dem Hausrecht

Wichtig: Die Panoramafreiheit gilt nur in externen Bereichen, also für die Bereiche außerhalb eines Gebäudees. Im Inneren von Gebäuden gilt das Hausrecht, das von den Eigentümern eines Gebäudes bestimmt wird. Deshalb ist es häufig auch in Museen verboten zu fotografieren.