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News Media

Links in Pressemitteilungen von Google abgestraft

Google hat in den letzten Tagen das Link Schema Dokument upgedated. Alle eingehenden und ausgehenden Links, die das Ranking in den Suchergebnissen von Google manipulieren, verstoßen gegen die von der Suchmaschine festgelegten Richtlinien.


Nun fügte Google umfangreiche Gastartikel mit keywordreichen Anchor Text Links, Links in Werbeanzeigen sowie optimierte Anchor Text Links in Artikeln oder Pressemitteilungen zu der Abstrafungsliste hinzu. Diese drei Linkbuilding Möglichkeiten werden zukünftig als unnatürlich gewertet und seitens Google abgestraft.

Optimierter Anchor Text in Pressemitteilungen

Der unnatürliche Linkaufbau mit optimierten Ankertexten in Artikeln oder Pressemitteilungen auf anderen Webseiten gehört zu den größten Veränderungen der Richtlinienverstöße. Wenn Webmaster eine Pressemitteilung auf einer anderen Seite verteilen, müssen sie sicherstellen, dass die Links mit rel=nofollow gekennzeichnet sind, wenn diese optimierte Anchor Texte, also anklickbare Texte auf der Seite einer anderen Domain, sind.

Suchmaschinen werten normalerweise die externe Verlinkung einer Webseite aus und beziehen die Inhalte der Ankertexte mit in ihre Bewertung ein. In der Regel werden die Anchor Texte von der Suchmaschine als positiv gewertet, was sich wiederum erfolgreich auf das Ranking der verlinkten Seite auswirkt. Je mehr Empfehlungen eine Seite hat, desto besser ist sie aus der Sicht von Suchmaschinen.

Nofollow-Links werden von Suchmaschinen im Gegensatz zu normalen Links nicht als Empfehlung bewertet und haben somit keine unmittelbare positive Auswirkung auf das Ranking in der Suchmaschine. Mit der Einführung des Attributs zeigen Webmaster der Suchmaschine, dass die verlinkte Seite nur als Werbung gewertet werden soll und nicht als explizite Empfehlung. Obwohl ein Nofollow-Link sich nicht auf eine bessere Position in den SERPs auswirkt, ist diese Kennzeichnung nicht unbedeutend für SEO. Schließlich vermitteln die als nofollow markierten Links auch direkte Besucher auf die eigene Webseite.

Ein Beispiel:

Ein Webmaster mit einer Angelseite verteilt eine Pressemitteilung über neue Köder auf verschiedenen PR-Portalen und verlinkt von dort mit dem Key „Angelzubehör“ auf die eigene Seite. Wenn der Backlink mit nofollow gekennzeichnet ist, hält er sich an die von Google vorgegebenen Richtlinien. Wenn nicht, wertet Google den Link als nicht zulässig und straft dies ab.

Was sagt Google Webmaster John Mueller?

John Mueller betont, dass alle Links in Pressemitteilungen „nicht gefolgt“ werden sollen, im Sinne, dass Webmaster für diese rel=nofollow implementieren. Die Angabe einer URL am Ende der Mitteilung wäre jedoch für Google in Ordnung.

Als Grund für das harte Vorgehen gegen diese Art von Links nennt Mueller die mögliche Manipulation durch Webmaster. Viele SEOs würden das Linkbuilding über Pressemitteilungen immer mehr nutzen, um ihre eigene Seite zu promoten, damit sie in den Suchergebnissen aufgelistet werden.

Mueller weist jedoch darauf hin, dass Pressemitteilungen immer noch eine großartige Gelegenheit sind, den eigenen Service und Produkte zu bewerben. Auch wenn Leute die Mitteilung entdecken und darüber einen Beitrag auf ihrer Webseite verfassen, können sie auf die Originalseite verlinken, ohne dies mit nofollow zu kennzeichnen. Lediglich die Links innerhalb der Pressemitteilung müssen der Richtlinie folgen.

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