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Antrag auf Entfernung aus den Google Suchergebnissen: So funktioniert´s!


25.06.14 | Letzten Monat fällte der EuGH ein Urteil zum Recht auf Vergessenwerden – eine entscheidende Veränderung für Suchmaschinenanbieter wie Google. Mit dem Urteil wird bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen. Als Grund für einen Antrag gelten besondere Umstände des Einzelfalls wie veraltete Informationen, die nicht mehr ihren Zweck erfüllen. Google reagierte mit einem neuen Antragsformular auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und bei der Bearbeitung festgestellt, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen über den Antragsteller enthalten und ob ein öffentliches Interesse an den beanstandeten Informationen besteht (z.B. Betrufsfälle, strafrechtliche Verurteilungen etc.) Wie funktioniert der Google Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen Der Antrag Das Formular findest Du . Folgende Schritte für das Ausfüllen des Antrags musst Du befolgen: Land auswählen, dessen Gesetze auf Deinen Antrag anwendbar sind Vollständigen Namen angeben Kontakt-E-Mail-Adresse eingeben URL(s) hinzufügen, deren Entfernung Du beantragst ggf. mit Begründung Lesbare Kopie eines gültigen Lichtbildausweises hochladen Kontrollkästchen zur Bestätigung aktivieren Datum und “Unterschrift” angeben Nach der Eingabe erhälst Du eine E-Mail von Google, die Deinen Antrag bei einem vollständig ausgefülltem Formular bestätigt. Deine Anfrage befindet sich nun in der Warteschlange und wird anschließend bearbeitet. Laut Search Engine Land gibt es zukünftig ein eigenständiges Google Team für derartige Anfragen, die Anträge prüfen und bearbeiten. Wie es nach einem erfolgreichen Antrag weitergeht Falls Google Deinen Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen genehmigt, solltest Du Folgendes wissen: URL Entfernung nur für Google EU-Versionen Dein Antrag wird nur innerhalb der EU, sprich für Google EU-Versionen entfernt. Das heißt, wenn Du einen erfolgreichen Löschantrag für Deutschland stellst, wird die URL für Google Deutschland, Google Spanien oder Google Frankreich (Alle Google Versionen der EU Mitgliedsstaaten) entfernt. Für andere Google-Versionen, wie beispielsweise Google US, ist die URL noch sichtbar. URL Entfernung wird in den Suchergebnissen bekanntgegeben Nach einem erfolgreichen Antrag wird die URL zwar “vergessen”, aber Google gibt in einer Notiz bekannt, dass an dieser Stelle ein Suchergebnis entfernt wurde, in etwa: “als Antwort auf eine Beschwerde, haben wir auf dieser Seite ein Ergebnis entfernt”. Info: Wenn Google Deinen Antrag ablehnt, kannst Du dich an einen zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, der sich in den Konflikt einschalten darf. Interessante Fakten zum Antrag auf “Vergessenwerden” Zahlen Unter den Anfragen von Google UK und Google Irland sind die meistgenannten Gründe zur Entfernung der URL aus den Suchergebnissen: 31 Prozent Betrug und “Scam”-Vorfälle 20 Prozent Verhaftungen von gewalttätigen Verbrechen 12 Prozent Verhaftungen wegen Kinderpornografie Vor allem Deutschland ist ganz vorn, wenn es darum geht Löschanfragen zu stellen: 40 Prozent Deutschland (ca. 80 Millionen Einwohner, bevölkerungsreichstes Land der EU) 14 Prozent Spanien 13 Prozent UK 3 Prozent Italien 2 Prozent Frankreich (ca. 67 Millionen Einwohner, zweitbevölkerungsreichstes Land der EU) Obwohl Deutschland das Land mit den meisten Einwohnern in der EU ist, wird im Vergleich mit Frankreich deutlich, dass noch andere Gründe für die hohe Antragsquote mitspielen über die man vermutlich nur spekulieren kann. Wäre ein ausgeprägter Sinn für datenschutzrechtliche Angelegenheiten womöglich denkbar? Dass sich in Deutschland mehr Kriminelle “ertappt” fühlen und dagegen vorgehen wollen, ist kaum begründet. Hier liegen (noch) keine empirischen Studien vor, die das Antragsverhalten der einzelnen EU-Länder analysieren und vergleichen. Online Service für Anträge auf “Vergessenwerden” von Google Als Antwort auf das EuGH-Urteil hat das Portal “”, eine Agentur für Online Reputation, einen neuen Online Service “” gelauncht. Dieser wurde dafür konzipiert, um einen effizienten Google Löschantrag zu stellen. Als Mittelmann zwischen dem Antragsteller und Google will Forget.me den Ablauf des Antragsprozesses vereinfachen. Derzeit ist die Webseite auf Englisch und Französisch verfügbar. Der Service ist in der “Start-Up-Phase” noch kostenlos, soll aber zukünftig gebührenpflichtig werden Suchmaschinen Bing und Yahoo Das EuGH-Urteil zählt nicht nur für die Suchmaschine Google. Jede Suchmaschine, die einen Sitz in einem oder mehreren EU-Ländern hat, muss sich dem Urteil fügen. Daher sind Bing und Yahoo ebenfalls dazu verpflichtet, die Richtlinien für einen Antrag auf “Vergessenwerden” umzusetzen.

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Benutzerdefinierte URL für das Google+ Profil


30.10.13 | Haben Sie gestern auch eine E-Mail in Ihrem Gmail-Postfach entdeckt? Der Titel: “Benutzerdefinierte URL für Ihr Google+ Profil auswählen”. Nun ist es also möglich, kostenlos eine personalisierte Google+ URL zu beziehen, was die bisher lange URL von Zahlen ablösen soll. Ein Beispiel: Die YouTube-Seite auf Google+ ist nun bequem über google.com/+YouTube zu erreichen anstatt https://plus.google.com/115229808208707341778 eintippen zu müssen. Die gleiche Logik gilt auch bei Personenprofilen auf Google+. Die neue Möglichkeit der benutzerdefinierten URL für das soziale Netzwerk ist optisch attraktiver und einfacher zu erfassen. Zukünftig könnt Ihr den Link besser auf Webseiten, in E-Mails oder anderen Medien integrieren. Die neue Möglichkeit der benutzerdefinierten URL für das soziale Netzwerk ist optisch attraktiver und einfacher zu erfassen. Zukünftig könnt Ihr den Link besser auf Webseiten, in E-Mails oder anderen Medien integrieren. Eignungsvoraussetzungen für eine personalisierte Google+ URL Damit Ihr eine benutzerdefinierte URL für Euer Google+ Profil oder Eure Webseite erhalten könnt, muss Euer Google+ Konto folgende Kriterien erfüllen: Voraussetzungen für Personen: mindestens 10 Follower, das Konto muss 30 Tage alt sein und es muss ein Profilbild vorhanden sein Voraussetzungen für lokale Google+ Seiten: es muss sich um ein von Google bestätigtes lokales Geschäft handeln Voraussetzungen für nicht lokale Google+ Seiten: Google+ Seite muss mit einer Webseite verlinkt sein Erfüllen Sie die genannten Kriterien? Dann geht es weiter zur Einrichtung der neuen URL von Google+. Benutzerdefinierte URL für Google+ einrichten Schritt 1 Gehen Sie in Ihrem Google+ Profil auf den Tab “Über mich” (oder bei Webseiten auf „Info“) und anschließend unter “Links” auf “Google+ URL” und “URL auswählen” anklicken”. Schritt 2 Es öffnet sich ein Fenster, wo Ihr nun die URL bzw. die URLs seht, die für Euch genehmigt wurden. Ihr könnt selbst entscheiden, welche Option Ihr wählt. Aktiviert das Kontrollkästchen, um den “Nutzungsbedingungen” (siehe unten: Achtung Nutzungsbedingungen!) zuzustimmen und klickt auf “URL ändern”. Hinweis: Falls Euch die URL nicht zusagt, ist es auch möglich, eine andere URL zu beantragen. Die Überprüfung des Antrags kann allerdings einige Tage dauern. Es erscheint ein neues Pop-up Fenster, wo Ihr nochmal die “Auswahl bestätigen” sollt. Möglicherweise werdet Ihr dazu aufgefordert, Euer Konto anhand einer Mobiltelefonnummer zu bestätigen. Dazu müsst Ihr: die Mobiltelefonnummer eingeben. das Kontrollkästchen aktivieren, damit Nutzer, die Eure Telefonnunmer haben, Euch in den Google-Diensten finden können. den Code, der Euch auf das Telefon geschickt wurde, in das Feld eingeben. auf “Bestätigen” klicken”. Achtung: Wenn Ihr für das Google+ Profil eine benutzerdefinierte URL festlegt, könnt Ihr diese nicht mehr ändern oder die URL an eine andere Person übertragen. Schritt 3 Glückwunsch! Jetzt habt Ihr Eure eigene benutzerdefinierte URL genehmigt. Zwei hilfreiche Tipps zur Google+ URL: 1. Bereiche von anderen Nutzern finden Falls Ihr die benutzerdefinierte URL eines anderen Nutzers kennt, könnt Ihr auf die einzelnen Bereiche seines Google+ Profils direkt zugreifen. Zum Beispiel: google.com/+benutzerdefinierte_URL/posts (Beiträge) google.com/+benutzerdefinierte_URL/about (Über mich/Info) google.com/+benutzerdefnierte_URL/photos google.com/+benutzerdefinierte_URL/videos google.com/+benutzerdefinierte_URL/plusones (+1) 2. Benutzerdefinierte URL bedingt ändern Zwar könnt Ihr die URL selbst nicht bearbeiten, aber beispielsweise Groß- und Kleinschreibung oder diakritische Zeichen wie Punkte oder Striche sind veränderbar. Dazu müsst Ihr in Eurem Google+ Profil “Über mich” anklicken und zum Abschnitt “Links” navigieren. Dort wird Euch unten das Feld “Bearbeiten” angezeigt, wo Ihr nach einem Klick das Format ändern könnt. Achtung: Nutzungsbedingungen von Google! Das Programm für Vanity URLs befindet sich laut Google noch in der Entwicklungsphase. In den Nutzungsbedingungen steht: “Personalisierte URLs sind bis auf Weiteres kostenlos, können allerdings zukünftig kostenpflichtig werden. In diesem Fall werden Sie jedoch rechtzeitig benachrichtigt und können die Nutzung einstellen, bevor Ihnen Kosten entstehen.” Der Vorbehalt späterer Gebührenpflichtigkeit lässt Google sich mit diesem Szenario offen. Bleibt abzuwarten, ob Ihr in Zukunft eine weitere E-Mail erhaltet. Optimistisch betrachtet wäre es ein unkluger Schachzug der beliebten Internetfirma, die Nutzer für eine personalisierte URL bezahlen zu lassen. Für den Moment steht fest, dass sowohl für Google als auch für die User Vorteile mit der neuen URL geschaffen wurden, nämlich personenbezogene und attraktivere Google+ Profile.

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