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TTDSG - Reaktion im Marketing

TTDSG - Was erwartet die Online-Marketing Branche?

Am 01.12.2021 trat das neue TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz) in Kraft und sorgt schon seit einiger Zeit für Wirbel. Es erinnert leicht an die Zeiten rund um die DSGVO im Mai 2018. Gerade im Affiliate-Marketing müssen Advertiser, Affiliates und Netzwerke aktiv und kreativ werden um weiterhin ihre Sales und Provision zu tracken. Denn ohne Kontrolle und Analyse funktioniert ein Performance-Kanal einfach nicht.


Wir haben passend zu dem Thema Stimmen aus der Online-Marketing Branche eingeholt um Euch einen Einblick zu gewähren und um zu erfahren, was Julian Weiß, André Koegler und René Roth darüber denken.

TTDSG und die Veränderungen im Affiliate-Marketing - Julian Weiss

Grundsätzlich begrüße ich, dass mit der DSGVO und dem TTDSG eindeutige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Schutz der Privatsphäre von Endnutzern regelt. Ich habe vor allem außerhalb der Branche oftmals die Wahrnehmung, dass Unsicherheit besteht, welche Informationen durch die Nutzung bestimmter Dienstleistungen preisgegeben werden. Hier schaffen rechtliche Rahmenbedingungen Transparenz und Sicherheit. Problematisch ist allerdings, dass aus meiner Sicht leider eine unzureichende Abwägung bei der Gesetzgebung stattfand und die Vielfalt der Online Marketing Disziplinen verallgemeinert wurden.

Während mit dem TTDSG die Profilbildung und das Targeting von Endnutzern auf jeden Fall beschränkt wird, verliert gleichzeitig das Affiliate Marketing in seiner klassischen Positionierung als performanceorientierte Online-Disziplin. Tracking Cookies werden im Affiliate Marketing nicht zur Profilbildung, sondern zur Zuordnung von Provisionen für Publisher genutzt. Eine Funktion, die bisher im Rahmen des berechtigten Interesses keiner Einwilligung durch den Endnutzer bedurfte.

Das wird sich jetzt auf jeden Fall ändern. Ein Consent wird vorausgesetzt, sobald ein Cookie auf das Endgerät des Nutzers geschrieben bzw. ausgelesen wird. Dabei muss auch immer bewertet werden, wer den Consent einholen muss. Hier ist nach Auslegungen einzelner Affiliate Netzwerke auch der Publisher dazu verpflichtet. Welche Auswirkungen das TTDSG tatsächlich sowohl für Advertiser wie auch Publisher nach sich zieht, muss die nächsten Wochen und Monate beobachtet werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, egal ob Advertiser oder Publisher, die Netzwerk AGBs zu prüfen und gleichzeitig zu schauen, welche Cookies im Rahmen des Affiliate Marketing gesetzt werden und ob ein Consent dafür abgefragt wird.

Als xpose360 haben wir frühzeitig mit dem TTDSG auseinandergesetzt und unser Mitarbeiter dazu geschult. Neben dem Mitwirken in der Fokusgruppe Affiliate Marketing beim BVDW bieten wir unseren Advertiser auch gemeinsam mit den Netzwerken Schulungen sowie Hilfestellungen an, damit ab Inkrafttreten des TTDSG der Consent sowie die Signalübergabe über deren CMP gewährleistet wird.

Julian Weiss zur TTDSG

Über Julian Weiß

Julian hat den Weg der TTDSG im Online-Marketing lange begleitet und hat somit einen umfassenden Überblick über das Geschehen. Er ist gerade durch seine Arbeit als Teamleiter für das Affiliate-Marketing der Perfomance Agentur xpose360 GmbH bekannt und geschätzt.

Darauf müssen Affiliates in Zukunft achten - André Koegler

Wir dürfen ohne das Einverständnis des Nutzers keine Daten mehr auf seinem Endgerät speichern oder verarbeiten, also keine Cookies mehr setzen oder auslesen. Das TTDSG regelt die Datenspeicherung auf den Endgeräten der Nutzer und lässt sich für uns im Performance- und Affiliate-Marketing auf einen Satz reduzieren:

Du darfst keine nicht unbedingt notwendigen Cookies setzen, wenn du keinen Consent hast!

Für die Prozesse im Affiliate Marketing bedeutet dies, dass der Publisher das Einverständnis des Nutzers für das Tracking einholen muss, wenn im Anschluss auf den Klick des Nutzers sofort ein Cookie gesetzt wird (Redirect-Cookie). Außerdem muss der Publisher dem Netzwerk einen Nachweis hierüber erbringen.

Am einfachsten geht dies, wenn der Publisher eine Consent Management Platform (CMP) mit TCF2 nutzt, welche die Information über das Einverständnis an jeden ausgehenden Link anhängt. Die CMP des Consentconverters (www.consentconverter.com) ist hierfür geeignet, sie hat sich auf Publisher im Affiliate Marketing spezialisiert. Für welche Partnerprogramme der Publisher den Consent einholen muss, sollte er beim Netzwerk oder beim Advertiser erfragen.

Wenn das Trackingcookie erst auf Seiten des Advertisers gesetzt wird, so reicht es, wenn der Advertiser das Einverständnis über seine CMP einholt. Da er das für das Auslesen des Cookies im Falle einer Transaktion eh tun muss, ist das obligatorisch.

Es lohnt sich also die Tracking-Prozesse anzupassen und die Cookies erst beim Advertiser zu setzen, um die Einwilligung nicht auch beim Publisher einholen zu müssen.

Wir von easy.MARKETING haben unsere Systeme bereits vor vielen Jahren auf den verkürzten Prozess vorbereitet. Die meisten Partnerprogramme setzen das Cookie erst nachdem der Nutzer sein Einverständnis beim Advertiser eingeholt hat. Ein Setzen des Cookies ohne Einverständnis des Nutzers ist ausgeschlossen.

Andre Koegler zur TTDSG

Über André Koegler

André Koegler hat fast 20 Jahre Agenturerfahrung im Performance Marketing, ist u. a. Teil der Internet Allstars Experten und Mitglied im BVDW, wo er sich mit den Bereichen Tracking und Datenschutz ausseinandersetzt.

TTDSG vs Retargeting-Marketing - René Roth

Targeting360 ist seit über 15 Jahren Spezialist im Bereich Display Vermarktung mit Schwerpunkt Retargeting. Wir kümmern uns von Anfang bis Ende um die performance-orientierten Kampagnen unserer Kunden. Mit der einzigartigen Retargeting-Technologie und mehreren Millionen Werbeeinblendungen täglich erreichen wir die definierte Zielgruppe ohne Streuverluste. Nachdem sich in der Affiliate Branche noch viele Marktteilnehmer auf das „berechtigte Interesse“ bei der Conversionmessung gestützt haben, fällt diese Möglichkeit mit dem nahenden Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzt weg. Wir als Retargeting Spezialist haben das Thema „Consent für das Setzen von Cookies“ schon länger auf unserer Roadmap und fühlen uns somit für das Eintreten der TTDSG im Dezember gut gerüstet.

Schon seit Einführung der DSGVO im Jahre 2018 wird das Thema Datenschutz und der damit einhergehende Consent für das Setzen von Cookies und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Onlinemarketing heiß diskutiert. Die Frage, ob der jeweilige User überhaupt seine Einwilligung zur zielgerichteten Werbung gegeben hat oder nicht, muss korrekt verarbeitet und weitergegeben werden. Bereits seit dem Beginn dieser Diskussionen sehen wir die Notwendigkeit, nur noch bei vorliegendem Consent Cookies zu setzen, bzw. personenbezogene Daten zu verarbeiten. Gerade im Hinblick auf die neue Regelung des TTDSG, welches ab 01.12. in Kraft tritt, ist unser Standpunkt und Anspruch aktueller denn je.

Die Einholung von Consent, ebenso wie die Weitergabe entlang der Markierungs- bzw. Trackingkette, muss lückenlos und fehlerfrei erfolgen. Dass dies kein einfaches Unterfangen ist, wird spätestens beim Blick auf die oft langen Trackingketten klar. Bei Auslieferung einer Banner Ad werden diverse Marktteilnehmer und Technologien (wie z.B. Affiliate Netzwerk, Publisher etc.) aufgerufen. Wie stellen wir also sicher, dass sich alle Teilnehmer rechtskonform verhalten?

Glücklicherweise hat der IAB mit dem „Transparency and Consent Framework“, kurz TCF 2.0, bereits einen Branchenstandard etabliert, den wir, so wie viele unserer Partner, bereits vollständig integriert haben. Hier wird durch eine TCF-konforme CMP ein Consent des Users abgefragt und in einer standardisierten Form zur Verfügung gestellt. Dieser gibt Aufschluss über die Zustimmung bzw. Ablehnung für alle in der CMP abgefragten Technologien / Vendoren. Der TCF-String wird dann in der Trackingkette weitergegeben, sodass jeder Kontaktpunkt innerhalb der Auslieferungskette diese Information zum Consent vorliegen hat und sich entsprechend verhalten kann.

Für den Startschuss des TTDSG am 01.12. sehen wir trotzdem noch Verbesserungspotential. Allerdings ist im Markt im Moment auch viel Bewegung zu erkennen, sei es durch neue Produkte oder durch Partner, die sich verstärkt der Thematik annehmen. Wir stehen hier mit den jeweiligen Parteien im engen Austausch, um schnellstmöglich eine hohe Abdeckung von Consent-Übergaben zu ermöglichen, damit am Ende eine reibungslose und rechtskonforme Auslieferung von Retargeting-Kampagnen weiterhin möglich ist.

Rene Roth zur TTDSG

Über René Roth

René ist nicht nur Teil des Expterten-Teams der Internet-Allstars, sondern auch seit Jahren erfolgreicher Geschäftsführer der Oliro Group und auch targeting360.

Passend dazu: André Koegler über den Consent Converter

Mit dem Consent Converter wendet sich eine Kooperation aus Branchen-Experten speziell an die Affiliate-Branche und bietet Publishern die einfachste Lösung, unter dem TTDSG rechtskonform zu handeln und das notwendige Tracking zur Zuordnung der Transaktionen weiterhin zu gewährleisten.

André Koegler hat uns bereits vor wenigen Wochen über die Folgen der kommenden TTDSG aufgeklärt und auch gleich eine neue Consent Lösung präsentiert. Wir haben bis jetzt gelesen, wie sich die TTDSG auf das Performance-Marketing auswirkt, aber auch die Publisher im Affiliate-Marketing müssen Vorbereitungen treffen um rechtskonform zu agieren. Hier finden Du den ganzen Artikel.