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Provisionsänderungen beim Amazon Partnerprogramm

Am 1. Oktober 2014 treten beim Amazon EU-Partnerprogramm Änderungen der Teilnahmebedingungen für Affiliates in Kraft. Im Verzeichnis der Änderungen findet Ihr alle wichtigen Punkte aufgelistet.


Das Provisionsmodell für Affiliates wird zukünftig nicht an die Anzahl der verkauften Produkte gemessen, sondern nach Produktkategorien gestaffelt. In diesem Sinne richtet sich die Provision nicht nach volumenabhängigen Werbekostenerstattungssätzen, sondern nach festen Vergütungen für Publisher bei einem erfolgreichen Abschluss:

  • 1 %: Fernseher, Smartphones und Tablets ohne Vertragsbindung, PS4-Konsolen
  • 3 %: Computer, Elektronik und Foto, Elektro-Großgeräte
  • 5 %: Software, Musik, DVD, Games, Baumarkt, Spielzeug, Küche und Haushaltswaren, Sport und Freizeit
  • 6 %: Amazon Geschenkgutscheine
  • 7 %: Bücher, Auto und Motorrad, Home, Garten und Freizeit, Musikinstrumente und DJ, Bürobedarf, Baby, Parfümerie und Kosmetik, Lebensmittel und Getränke, Drogerie und Bad, Drogerie und Bad – Elektrogeräte und Zubehör, Haustier
  • 10 %: Bekleidung, Schmuck, Gepäck, Schuhe, Uhren, digitale Produkte (eBooks, Musik, Video, Software, Spiele, Apps), Kindle-Produkte, BuyVIP-Produkte
  • *7 %: alle übrigen Produkte

In einer Sonderklausel reagiert der Online-Versandhandel auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Affiliates, die mit einer “Schule, ein Schulförderverein, ein Elternverband einer Schule, eine Universität oder Fachhochschule oder eine Partei” verbunden sind, werden vom festen Provisionsmodell für die Produktkategorien “Bücher und eBooks” ausgeschlossen.