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bvdw-gesetz

Neue datenschutzrechtlichen Einordnung des Affiliate-Marketings


Die BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.) Arbeitsgruppe Affiliate-Marketing hat heute ein Whitepaper zur datenschutzrechtlichen Einordnung des Affiliate-Marketings veröffentlicht. Grund dafür, ist die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland, die in allen Bereichen nicht eindeutig ist und die Unternehmen sehr vorsichtig agieren lässt.

Das resultiert vor allem aus folgenden Gründen:

  • Die ePrivacy-Verordnung, welche ursprünglich gleichzeitig mit der DSGVO in Kraft treten sollte, liegt immer noch lediglich im Entwurf vor. Die Diskussion hierzu ist weiterhin nicht abgeschlossen.
  • Im deutschen Telemediengesetz wurden die Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 der europäischen ePrivacy-Richtlinie, der 2009 durch die sog. Cookie-Richtlinie neu gefasst wurde, nicht umfassend umgesetzt.
  • Es herrscht Rechtsunsicherheit, da bereits ergangene Entscheidungen des EuGHs zur DSGVO teilweise noch von deutschen Gerichten im Urteilsverfahren abschließend interpretiert und umgesetzt werden müssen.
  • Die Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Urteilen zur DSGVO, werden von den Kommentatoren in Presse und Internet zum Teil gänzlich undifferenziert dargestellt.

Nach Interpretation der neuen Gesetzeslage kann das Affiliate-Marketing „datenschutzrechtlich unter dem “legitimen” Interesse des jeweiligen Advertisers eingeordnet werden und bedarf keiner expliziten Zustimmung des Users.“

Das Whitepaper der BVDW Arbeitsgruppe Affiliate-Marketing liefert eine rechtliche Einordnung zur rechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten und insbesondere auf das Verwenden von Cookies zum Betreiben eines Affiliate-Systems. Weiterhin gibt es einen Überblick über die gängigsten Publishermodelle.

Hier könnt Ihr Euch das Whitepaper kostenfrei downloaden.