Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und bereitete so manchem Unternehmer und Webseitenbesitzer schlaflose Nächte. Doch was ist seitdem eigentlich geschehen? Sind die verheerenden Folgen, die mit dem in Kraft setzen der neuen Verordnung prophezeit wurden, wahr geworden? Soviel vorweg: die Welt dreht sich noch. Wir ziehen eine erste Bilanz.
Gerade Unternehmer sind jüngst dazu angehalten worden, sich intensiv mit der DSGVO auseinanderzusetzen, um mögliche Strafen aufgrund einer Verletzung der neuen Nachweis-, Rechenschafts- und Informationspflicht so gut es geht zu vermeiden. Insbesondere kleine Webshops müssen hier mit einem großen Mehraufwand rechnen, da bei ihnen nur manche Bereiche unter den Daten- und Verbraucherschutz fallen. Es gilt, solche zu ermitteln und den neuen Standards entsprechend zu optimieren. Verunsicherung führte in der letzten Zeit vermehrt dazu, dass einige Webseiten und Blogs aus Angst vor möglichen Abmahnungen und Bußgeldern sogar gänzlich vom Netz genommen worden sind
Die Abmahnwelle beginnt zu rollen…
… doch die schlimmsten Befürchtungen haben sich bislang nicht bestätigt – noch nicht. Das könnte vor allem an der großen Rechtsunsicherheit liegen. Bislang steigen die wenigsten durch die komplizierten Bestimmungen der DSGVO durch und auch viele Juristen sind sich weiterhin unsicher. Dennoch gibt es einige, die sich die neue Verordnung direkt zu Nutze machen, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Zwar dürfen bislang nur Aufsichtsbehörden, Betroffene oder Verbände rechtlich gegen Datenschutzverstöße vorgehen, trotzdem ließ es sich ein Geschäftsmann aus Bayern nicht nehmen, mit Hilfe seines Anwalts direkt am Tage der Einführung der DSGVO einen Konkurrenten abzumahnen. Dieser wurde beschuldigt, sich aufgrund von fehlenden Datenschutzbestimmungen auf seiner Webseite einen Vorteil zu verschaffen. Ob diese Anschuldigung jedoch rechtskräftig ist, ist momentan noch nicht eindeutig geklärt.
Darüber hinaus dürfen es Aufsichtsbehörden besonders auf die großen Fische abgesehen haben. Erste Beschwerden gegen Apple, Google und Co. konnten bereits verzeichnet werden. Wenn auch hier zu der Rechtslage sowie dessen Verlauf noch nichts handfestes gesagt werden kann, zeigt es, dass die Datenschutzgrundverordnung bereits erste Konsequenzen erzielt.
DSGVO und Affiliate Marketing
Verbraucher kaufen Ihre Ware vermehrt auch bei ausländischen Händlern und Webseiten. Ein einheitliches Datenschutzsystem, so wie es die DSGVO zumindest innereuropäisch bietet, ist daher aus verbraucherrechtlicher Sicht so wichtig wie nie. Die Verordnung bringt vor allem für Endverbraucher entscheidende Vorteile mit sich. So kann künftig der Erstellung eines Datenprofils durch Händler widersprochen werden und Informationen zu Datenerhebung sind für Kunden leichter zugänglich. Diese und weitere neue Richtlinien bedeuten für Onlineshops und Affiliates vor allem eins: eine Menge Arbeit. Besonders die Bereiche Datenschutz und Verbraucherrechte wurden durch die neue Datenschutzgrundverordnung angepasst und verschärft.
Ein letzter Tipp von uns: Es ist zu empfehlen, als Partnerprogrammbetreiber aber auch als Affiliate mit allen Beteiligten und vor allem externen Dienstleistern einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) abzuschließen. Dieser regelt unter anderem, wer im Falle einer Abmahnung für die datenschutzkonforme Verarbeitung persönlicher Daten verantwortlich und somit haftbar ist.
Fazit
Die DSGVO bringt vor allem eines mit sich: starke Verunsicherung. Bis heute ist nicht klar, wie die Ahndung von Verstößen gegen die DSGVO vorangetrieben wird und auch nicht nach welchen Kriterien die Bußgelder verhängt werden. Es bleiben also die ersten Gerichtsurteile abzuwarten. Nichtsdestotrotz war eine Überarbeitung der rechtlichen Lage im Hinblick auf Datenschutz und Verbraucherrechte dringend nötig. Trotz einiger Ausnahmefälle blieb die erste Abmahnwelle, gerade im Bezug auf kleinere Seiten und Privatpersonen, durchaus überschaubar. Das liegt vor allem daran, dass es Aufsichtsbehörden und Verbände auf größere Unternehmen abgesehen haben. Wir sagen: Wer sich einmal mit dem Thema auseinandersetzt, etwas Zeit investiert und seine Seite den neuen Rechtsgrundlage entsprechend überarbeitet, hat keinen Grund zur Sorge. Im Hinblick auf Google, Apple und Co. bleibt es weiterhin spannend zu erwarten, wie sich die Klagen gegen die Giganten entwickeln. Schon jetzt kann man Bewegungen seitens der Behörden, Webseitenbetreiber aber auch Privatpersonen erkennen, die zeigen, dass die neue Datenschutzgrundverordnung erste Früchte trägt und den Handel insbesondere in Hinblick auf die Rechte des Kunden entscheidend beeinflusst. Affiliate-Deals hält Euch in jedem Fall auf dem Laufenden.