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EuGH-Urteil: Opt-in zukünftig Pflicht für Cookies

Am 01. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung eines jeden Internetnutzers erfordert. Kurz: Das allgegenwärtige Opt-out-Prinzip der Cookie-Banner ist nicht länger rechtens. Was das Urteil für Konsequenzen mit sich zieht, erfahrt Ihr jetzt.


Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für unsere Online-Marketing-Welt haben wird. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01. Oktober ist es nicht länger zulässig, seinen Usern per Banner lediglich die Möglichkeit zu geben, entsprechende Cookies abzuwählen. Stattdessen müssen User künftig aktiv ihre Einwilligung in das Tracken von Daten per Cookie und Co. geben - was die Mehrheit wahrscheinlich nicht tun wird.

Auslöser des Verfahrens war ein Gewinnspiel

Grundlage für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (kurz: EuGH) war ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof. Dieser bat bei einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber der Webseite “Planet49” um rechtlichen Beistand. Auslöser war demnach ein Gewinnspiel, welches “Planet49” veranstaltet hat und bei welchem personenbezogene Daten verarbeitet worden sind. Neben einem Hinweistext zur Verarbeitung von Personendaten zu Werbezwecken, welcher aktiv von den Usern angekreuzt werden musste, stellte “Planet49” einen weiteren Text zur Verfügung

Dieser informierte über den Einsatz eines Webanalysedienstes zur Auswertung des Nutzer- und Surfverhaltens der Gewinnspielteilnehmer und über die Setzung von Tracking Pixels. Der Haken: Während der erste Infotext das aktive Ankreuzen des Users erforderte, war der zweite Text bereits “vorangekreuzt” und damit für den Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht zulässig. Nachdem das Berufungsgericht die Klage zunächst abwies, entschied der EuGH nun jedoch, dass das Opt-out-Verfahren nicht länger erlaubt sei.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für unser Online-Marketing?

Fakt ist: Nutzer wollen keine Werbung - meist auch keine personalisierte. Das zeigt unter anderem die weit verbreitete Nutzung von AdBlockern. Und während Cookie-Bannern aktuell eher aus Genervtheit zugestimmt wird und voreingestellte Cookie- und Tracking-Methoden deshalb aktiv bleiben, würden wohl die wenigsten User für deren Einsatz selbstständig Haken setzen.

Was sollen Online Marketer also tun, wenn ihnen künftig nur noch ein Bruchteil an erhobenen Daten zur Verfügung steht? Zuerst einmal einen kühlen Kopf bewahren. Vorhandene Opt-out-Cookie-Banner sollten so schnell wie möglich durch einen umfangreichen Hinweisbanner ersetzt werden, welcher die User selbst entscheiden lässt, welche Cookies nachfolgend eingesetzt werden dürfen.

Nachdem alle Optionen dementsprechend bestätigt worden sind, kann der User wie gewohnt weiter surfen. Ist diese Anpassung getan, sind Webseitenbetreiber vorerst auf der sicheren Seite. Darüber hinaus suchen insbesondere Adtech-Dienstleistern immer wieder nach neuen Wegen, um User weiterhin rechtmäßig tracken zu können. Im nicht enden wollenden Kampf zwischen Datenschutz und Datenerhebung bleibt es also weiterhin spannend.